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Topartikel Landespolitikörtlich und zeitlich begrenzte Alkoholkonsumverbote

Verbesserte ordnungsrechtliche Möglichkeiten gegen Alkoholmissbrauch werden auch den Städten im Burgenlandkreis neue Handlungsspielräume eröffnen

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung den Weg für eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt freigemacht. Die Änderung sieht u.a. vor, dass Kommunen örtlich und zeitlich begrenzte Alkoholkonsumverbote auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verfügen dürfen.
Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der SPD - Landtagsfraktion Rüdiger Erben: „Bestimmte Stellen werden in zahlreichen Städten immer wieder für hemmungslose Saufgelage missbraucht, sind Ziel einer blinden Zerstörungswut und es müssen mit hohem Aufwand Müll, Unrat und Glasscherben beseitigt werden. Ungezügelter Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit begünstigt vielerlei Verstöße und es macht den Menschen Probleme, alten Menschen und Kindern macht es Angst, andere fühlen sich nur belästigt. In jedem Fall wirft es ein Bild auf eine Kommune, das es zu verhindern gilt. Deshalb hatten verschiedene Kommunen sog. Gefahrenabwehrverordnungen erlassen, in denen sie Alkoholkonsumverbote anordneten. Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen die Magdeburger Gefahrenabwehrverordnung hatte das Verbot vor dem Oberverwal-tungsgericht Sachsen-Anhalt keinen Bestand. Deshalb haben wir noch in der ver-gangenen Legislaturperiode angekündigt, eine präzisierte und verfassungsfeste gesetzliche Ermächtigung zu schaffen. Selbiges wurde auf Initiative der SPD auch Bestandteil des Koalitionsvertrages. Nunmehr setzt das die Landesregierung mit der Vorlage eines Gesetzentwurfes um.“

Veröffentlicht am 09.05.2012

 

LandespolitikNeues Rettungsdienstgesetz wird Hilfsorganisationen in Sachsen-Anhalt stärken

Positive Resonanz bei DRK-Landeswettbewerben

Im Rahmen des Weltrotkreuztages am 8. Mai veranstalten die DRK-Wasserwachten und die DRK-Bereitschaften heute in Naumburg ihre Landeswettbewerbe. Auch der stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rüdiger Erben war vor Ort, um sich von der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der sachsen-anhaltischen Rettungsdienste zu überzeugen. „Was ich gesehen habe, war sehr überzeugend“, war Erben sichtlich beeindruckt.

Der Innenexperte nutzte die Gelegenheit, sich mit den Praktikern über die bevorstehende Novellierung des Rettungsdienstgesetzes in Sachsen-Anhalt auszutauschen. „Die positive Resonanz bestärkt mich darin, von unseren Vorschlägen nicht abzuweichen“, erklärte Erben. Die SPD hatte wesentliche Punkte im neuen Rettungsdienstgesetz vorgeschlagen. Dazu gehören

· die Stärkung der Hilfsorganisationen bei der Beauftragung mit dem Rettungsdienst durch ein sog. Konzessionsmodell. Damit kann der Landkreis bei der Auswahl berücksichtigen, dass diese sich ehrenamtlich im Katastrophenschutz engagieren.

· Die Krankenhäuser werden wieder verstärkt für die Gestellung von Notärzten in die Pflicht genommen.

· Berg- und Wasserrettung werden wieder gesetzliche Pflichtaufgaben der betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte.

„Hier ist man sich einig, dass das die richtigen Weichenstellungen für den Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt sind“, berichtete Rüdiger Erben aus Naumburg. „Die Rettungsdienstleistungen können nicht einfach den Gesetzes des Marktes unterworfen werden. Sie sind eine wichtige Säule für die Hilfe in Unfall- oder Katastrophensituationen.“ Das neue Gesetz stärkt daher die Hilfsorganisationen. „Sie leisten gemeinsam mit Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen mit unseren Ehrenamtlern einen wichtigen Beitrag zum Katastrophenschutz“, so Erben. „Hier kommt es vor allem anderen darauf an, dass die eingespielten Abläufe funktionieren. Nur so können Menschenleben gerettet werden.“


Hintergrund:

Eine Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Wasser- und Bergrettungsdienste ist jedoch weder im Brand- noch im Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verankert. Vielmehr hatte die damalige schwarz-gelbe Koalition Anfang 2006 die Rolle von Wasser- und Bergrettung im Landes-Rettungsdienstgesetz ausdrücklich aus dem gesetzlichen Auftrag herausgenommen. Das hat zu erheblichen Schwierigkeiten in diesem Bereich geführt. Die Krankenkassen haben sich weitgehend aus der Finanzierung zurückgezogen.

Die Koalitionspartner haben sich auf Grundlage einer Forderung der SPD darauf verständigt, das Rettungsdienstgesetz schnell zu novellieren. In den Koalitionsverhandlungen ist daher vereinbart worden, der Wasser- und Bergrettung wieder einen gesetzlichen Auftrag zu geben. Es wird künftig pflichtige Aufgabe der Kommunen sein, eine Wasser- und ggf. Bergrettung vorzuhalten.

Veröffentlicht am 06.05.2012

 

LandespolitikNeues Rettungsdienstgesetz soll Hilfsorganisationen stärken

Der stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der SPD - Landtagsfraktion Rüdiger Erben besuchte am heutigen Mittwoch gemeinsam mit Andreas Weigel, Vorstand des Landesverbandes Sachsen-Anhalt – Thüringen der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) die Rettungswache Laucha der JUH.

Anlass war die bevorstehende Novellierung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Erben nutzte die Gelegenheit, um zu erläutern, welche wesentlichen Änderungen auf Betreiben der SPD im Gesetz vorgesehen sind:

1. Stärkung der Hilfsorganisationen bei der Beauftragung mit dem Rettungsdienst durch ein sog. Konzessionsmodell. Damit kann der Landkreis bei der Auswahl berücksichtigen, dass diese sich ehrenamtlich im Katastrophenschutz engagieren.

2. Die Krankenhäuser werden wieder verstärkt für die Gestellung von Notärzten in die Pflicht genommen.

3. Berg- und Wasserrettung werden wieder gesetzliche Pflichtaufgaben der betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte.

Seine Gesprächspartner bestätigten, dass dies die richtigen Weichenstellungen für den Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt seien.

Weigel: „Wir begrüßen das, was in Sachsen-Anhalt aktuell geplant ist. Das wird die Hilfsorganisationen stärken, denn wir sind nicht nur ein Auftragnehmer des Landkreises, sondern leisten gemeinsam mit Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen mit unseren Ehrenamtlern einen wichtigen Beitrag zum Katastrophenschutz.“

Erben: „Ich will nicht, dass Rettungsdienstleistungen einfach den Gesetzes des Marktes unterworfen werden. Deshalb stehe ich dafür, dass die Hilfsorganisationen durch das neue Gesetz gestärkt werden.“

Veröffentlicht am 02.05.2012

 

JugendGefahrenabwehr

Erben/ Grimm-Benne: Bessere ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen notwendig

Die Zahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die wegen akuter Alkoholvergiftung in Krankenhäusern behandelt werden müssen, ist erschreckend hoch. Zwar konnte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung jüngst vermelden, dass der Alkoholkonsum junger Leute insgesamt zurückgeht. „Trotzdem nimmt das sogenannte ‚Koma-Saufen‘ zu“, erklärte Rüdiger Erben, stellvertretender Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Das ist ein Problem, vor allem weil damit eine wachsende Kriminalität unter Alkoholeinfluss verbunden ist.“ Die Polizeiliche Kriminalstatistik belegt, dass mehr als ein Drittel aller Gewaltverbrechen unter Alkoholeinfluss geschehen.

„Für Suchtkranke bedeutet die Möglichkeit, jederzeit alkoholische Getränke kaufen zu können, eine zusätzliche Gefahrenquelle“, mahnt Petra Grimm-Benne, gesundheitspolitische Sprecherin und parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion. Seit Jahren gibt es vielfältige Maßnahmen zur Aufklärung von Kindern und Jugendlichen über die Gefahren des Alkoholmissbrauchs. „Trotzdem lautet die traurige Wahrheit, dass diese nur teilweise Erfolge gezeitigt haben“, so Grimm-Benne weiter.

Zur erfolgreichen Bekämpfung der Probleme schlagen die beiden Sprecher vor, neben den präventiven Maßnahmen auch die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

1. Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Plätzen: Der ungezügelte Alkoholkonsum an bestimmten Schwerpunkten geht mit Lärm, Zerstörungen und starken Verunreinigungen einher. Einige Kommunen haben unter Berufung auf § 94 SOG LSA sog. Gefahrenabwehrverordnungen erlassen, die temporäre und örtlich begrenzte Alkoholkonsumverbote vorsahen. Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen die Magdeburger Gefahrenabwehrverordnung, die u. a. ein Alkoholverbot für den dortigen Hasselbachplatz normierte, hatte dieses vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt keinen Bestand.

Die SPD hat noch in der vergangenen Legislaturperiode angekündigt, eine präzisierte und verfassungsfeste gesetzliche Ermächtigungsnorm zu schaffen und selbiges auch im Koalitionsvertrag verankert. In nächster Zeit wird die Landesregierung dazu eine SOG-Novelle vorlegen. Das ist ein wichtiger Baustein der Bekämpfungsstrategie. Dennoch reicht es nicht aus, das Problem aus dem öffentlichen Raum zu verbannen. Dies muss druch weiterer Maßnahmen des Gesetzgebers flankiert werden.

2. Verbot alkoholfördernder Preisgestaltungen: Vermarktungskonzepte in Gaststätten oder Diskotheken, die auf Pauschal- oder Billigstangebote („Flatrate“-Angebote) aufbauen, leisten Alkoholexzessen enormen Vorschub. Zwar bietet auch das bereits geltende Gaststättenrecht die Möglichkeit behördlichen Einschreitens, jedoch sollte – wie in anderen Bundesländern auch – in Sachsen-Anhalt ein eindeutiges Zeichen gesetzt und den Behörden ein effektives Handlungsinstrumentarium zur Verfügung gestellt werden. Dazu soll ein entsprechender Verbotstatbestand für Alkoholmissbrauch fördernde Angebote im Gaststättengesetz aufgenommen werden.

3. Verschärfte Sanktionen bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz: Bei der Umsetzung jugendschutzrechtlicher Bestimmungen gibt es erhebliche Defizite. Testkäufe in Kiosken, Supermärkten, Tankstellen oder auf Volksfesten belegen, wie einfach es für Kinder und Jugendliche ist, an zum Teil hochprozentigen Alkohol zu kommen. Zudem gibt es Verkaufsstellen, die dabei wiederholt aufgefallen sind.

Die abschreckende Wirkung von Verwarnungen oder geringen Bußgeldern durch die kommunalen Behörden wirkt offenbar nur begrenzt. Es bedarf deshalb der Einführung einer Mindestbußgeldgrenze von 1500 Euro in das Jugendschutzgesetz. Sie ist als Sanktion spürbar und folgt gleichzeitig dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Deshalb ist die Landesregierung von Sachsen-Anhalt aufgefordert, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu initiieren.

Veröffentlicht am 29.04.2012

 

Justiz und InneresZustand der Feuerwehren ist gut und stabil

Feuerwehren sind Rückgrat des Hilfesystems

Heute hat der Landtag den Antrag der Linken „Leistungsfähigkeit der Feuerwehren in Sachsen-Anhalt langfristig sichern“ debattiert und zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen.

Dazu erklärt Rüdiger Erben, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Feuerwehrstrukturen lassen sich nicht am Reißbrett planen und auch nicht von oben diktiert straffen.

Wir haben ein funktionierendes Hilfeleistungssystem in unserem Land, dessen Rückgrat die Freiwilligen Feuerwehren bilden. Deren Zustand und deren Einsatzbereitschaft sind in den letzten Jahren stabil geblieben. Das untermauern nicht nur die Statistiken, sondern zahlreiche erfolgreiche Großeinsätze unserer Feuerwehren. Das ist in Anbetracht schwieriger Rahmenbedingungen wie der Bevölkerungsentwicklung ein riesiger Erfolg. Ich wehre mich dagegen, wenn zuweilen öffentlich ein Bild erzeugt wird, dass wir diesbezüglich vom Niedergang umgeben oder bedroht seien.

Es gibt auch überhaupt keine Alternative zu unseren, auf dem Ehrenamt basierenden System. Alle Alternativen sind entweder nicht bezahlbar oder aber böten längst nicht den Schutz für die Menschen in unserm Land. Zudem ist für uns die gesetzliche Vorgabe die Hilfsfrist von 12 min für uns nicht verhandelbar. Was nützt der beste Rettungsdienst, wenn die Feuerwehr nicht oder zu spät kommt, um den Patienten aus seinem Unfallwrack herauszuschneiden? Für die Einhaltung dieser Hilfsfrist ist auch ein weiterhin dezentrales Netz von Ortsfeuerwehren notwendig. Dass dies geht, beweisen uns die Feuerwehren, die seit Jahren auf Zusammenarbeit setzen und auch tagsüber im Additionsverfahren ihre Einsatzbereitschaft sicherstellen.

Wir werden in den Beratungen im Innenausschuss zudem von der Landesregierung den Feuerwehr-Führerschein einfordern und die BKS in der „Feuerwehrhauptstadt Deutschlands“ in Heyrothsberge ansprechen. Aber eines steht für uns heute schon fest: Wir stehen zu unseren Feuerwehren.“

Video der Rede: Leistungsfähigkeit der Feuerwehren in Sachsen-Anhalt langfristig sichern, 24.Landtagssitzung

Veröffentlicht am 26.04.2012

 

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